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   FG Sachsen, 30.09.2008 - 7 K 794/08   

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https://dejure.org/2008,29504
FG Sachsen, 30.09.2008 - 7 K 794/08 (https://dejure.org/2008,29504)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30.09.2008 - 7 K 794/08 (https://dejure.org/2008,29504)
FG Sachsen, Entscheidung vom 30. September 2008 - 7 K 794/08 (https://dejure.org/2008,29504)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung einer Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft für das Kalenderjahr 2006 nach § 57 Energiesteuergesetz (EnergieStG) wegen verspäteter Einreichung des Antrags; Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich einer versäumten ...

  • Judicialis

    AO § 110 Abs. 2; ; EnergieStG § 57; ; EnergieStV § 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110; EnergieStG § 57
    Übersendung eines fristgebundenen Antrags per "Landzustellung" an das Finanzamt; Keine Wiedereinsetzung, wenn der Hund des Steuerpflichtigen den zur Abholung durch den Zusteller öffentlich zugänglich bereitgelegten Brief verschleppt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übersendung eines fristgebundenen Antrags per "Landzustellung" an das Finanzamt - Keine Wiedereinsetzung, wenn der Hund des Steuerpflichtigen den zur Abholung durch den Zusteller öffentlich zugänglich bereitgelegten Brief verschleppt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.01.2004 - VII B 127/03

    Wiedereinsetzung: Verlust eines Schriftstücks bei der Postbeförderung

    Auszug aus FG Sachsen, 30.09.2008 - 7 K 794/08
    Denn die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Antragsfrist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.02.1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; BFH-Beschluss vom 13.01.2004 VII B 127/03, BVH/NV 2004, 655).

    Hierzu hätte mitgeteilt werden müssen, von welcher Person, auf welche Weise und insbesondere zu welchem Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) die Postsendung mit dem Antrag zur Abholung bereit gelegt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.02.1998 III R 66/97 und vom 13.01.2004 VII B 127/03 a.a.O.; Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 110 Rn. 45 m.w.N.).

  • BFH, 26.02.1998 - III R 66/97

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Fristversäumnis

    Auszug aus FG Sachsen, 30.09.2008 - 7 K 794/08
    Denn die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Antragsfrist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzustellen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 26.02.1998 III R 66/97, BFH/NV 1998, 1231; BFH-Beschluss vom 13.01.2004 VII B 127/03, BVH/NV 2004, 655).

    Hierzu hätte mitgeteilt werden müssen, von welcher Person, auf welche Weise und insbesondere zu welchem Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) die Postsendung mit dem Antrag zur Abholung bereit gelegt worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.02.1998 III R 66/97 und vom 13.01.2004 VII B 127/03 a.a.O.; Klein, AO, 9. Aufl. 2006, § 110 Rn. 45 m.w.N.).

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